Unser Bürgermeister in Puchberg ist eine Autorität, so soll es ja auch sein. Ist aber nicht immer so. Ein Bürgermeister ist in der Regel die 1. Instanz, nicht nur für Fragen der Bauordnung, ausgenommen in Wien, da ist das die MA 37 oder in Städten mit eigenem Statut, da ist es auch der Magistrat. Die 2. Instanz ist dann in Niederösterreich der Gemeindevorstand oder Stadtrat.
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