Martin Haas ist seit langem Freund und unser Architekt. Was hat er bei uns zu tun, was tut ein Architekt überhaupt? Bei unserem Bauvorhaben war die Challenge die Grundrissplanung und die Architektur des Gebäudes. Aus dem langweiligen 68er-Jahre Haus sollte etwas Neues entstehen. Mit Rücksichtnahme auf die umgebende Landschaft und die Architektur in Puchberg. Hier waren auch mit der Gemeinde einige Absprachen nötig, für die Photovoltaik-Anlagen sind Flachdächer eine perfekte Umgebung, diese sind aber architektonisch nur bedingt in die Umgebung passend. Daher kam es zu einem Kompromiss, ein Teil des Gebäudes ist mit einem Satteldach ausgestattet, dahinter „versteckt“ sich ein Flachdach und die Fassade ist strukturiert, aber nicht zu viel. Architekt Martin hatte hier einiges zu tun und viele Änderungen einzuarbeiten. Dazu kommt das Vermessen des Altbestandes und die neuen Grundrisse in allen Stockwerken.
Darüber hinaus hat Martin nicht so viel zu tun gehabt, Günther hat die technische Planung übernommen, Hannes Pfneiszl ist als Bauführer eingeteilt und auch sonst, sind zahlreiche Profis am Werken. Terragon, Stefan Lederbauer und Michael Scherr haben die Grundstücksvermessung und Grenzverhandlungen übernommen. Michael Hitzenberger von Geocentri.com hat den Baugrund auf Tragfähigkeit und den Bemessungswasserstand geprüft.
Ein Architekt ist aber in der Regel für Planung und Bauüberwachung zuständig, er hat neben der Ermittlung der Flächenwidmung und Bebbauungsbestimmungen auch kontrollierende Funktionen während der Arbeiten:
- Koordination der Objektüberwachung.
- Dokumentation des Bauablaufs.
- Kostenkontrolle.
- Kostenfeststellung.
- Feststellung von Mängeln.
- Auflistung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche.
- Überwachung der Beseitigung von festgestellten Mängel
Planungsleistungen sind in Österreich den Architekten, Bauingenieuren und planenden Baumeistern vorbehalten, sowie auch den Holz-Baumeistern, jedoch nur für Holzbauten. Bei Planungen von Baufirmen achten Sie darauf, dass eine Planungsbefugnis vorliegt. (Baumeister!) Die OIB-Richtlinien repräsentieren die harmonisierten Bautechnikverordnungen zu/r/m: Standfestigkeit, Brandschutz, Hygiene, Nutzungssicherheit, Schallschutz, Wärmeschutz. Die Richtlinien sind kostenfrei für Jedermann downloadbar!
Wichtige Tipps & Infos:
Homepage Architekt ZT Martin Haas
Baueinreichung Niederösterreich – Muster
Baueinreichung Niederösterreich – FAQ
Flächenwidmung und Bebauungsbestimmungen
OIB-Richtlinien – Baurecht / Bautechnikverordnungen Österreich
Bauordnungen / Musterbauordnung – Deutschland
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1 Bewertung on “Martin Haas ZT GmbH”
Martin Haas habe ich auf einer Schulung zum Thema Bauordnung kennengelernt. Im Gegensatz zu vielen anderen Vortragenden war das von Anbeginn an spannend und interessant. Martin hat nicht nur ein profundes Wissen, er weiß auch die oft trockenen Themen spannend vorzutragen. In Folge habe ich schon zu mehreren Projekten mit Martin zusammengearbeitet. Er ist Freund und Puchberg-Architekt zugleich geworden. Bei heiklen Themen hat er für uns mit der Gemeinde verhandelt und Baubesprechungen haben wir angenehmerweise auch mal beim Essen im Lieblingsrestaurant vorgenommen. Martin ist ein Top-Architekt aber wohl sonst eher schwer zu bekommen. Ohne den „Freunde-Bonus“ hätte ich wohl länger warten müssen 🙂 DANKE MARTIN
LG Günther