Markus Nemetz kann auf über 20 Jahre Erfahrung im Bau und der Installation von Blitzschutz-Anlagen zurückgreifen. Er bietet auch bietet auch die nach OIB-Richtlinie 4* vorgeschriebenen Risikoanalysen (Brauche ich einen Blitzschutz?) an.
*Ist eine Blitzschutzanlage baurechtlich vorgeschrieben? In Österreich gilt diesbezüglich die OIB-Richtlinie 4 mit der Ziffer 6:
6 Blitzschutz
Gebäude sind mit Blitzschutzanlagen auszustatten, wenn sie wegen ihrer Lage, Größe oder Bauweise durch Blitzschlag gefährdet sind, oder wenn der Verwendungszweck oder die kulturhistorische Bedeutung des Bauwerks dies erfordern. Von der Verpflichtung zur Errichtung einer Blitzschutzanlage sind Gebäude ausgenommen, bei denen sich aufgrund einer Risikoanalyse ergibt, dass ein Blitzschutz nicht erforderlich ist, sowie Gebäude mit nicht mehr als 400 m² BruttoGrundfläche der oberirdischen Geschoße.
Und Günther legt noch Wert auf einen Hinweis: Blitzschutztürchen, respektive alle frei bewittert eingebauten Revisionstüren sind regensicher auszuführen. D.h. es darf kein Regenwasser über die Türe oder den Anschluss zur Fassade eindringen! Zu 75% werden immer noch NICHT GEEIGNETE Blitzschutztürchen eingebaut. Link zu einem regensicheren Türchen von DEHN!
Wichtige Tipps & Infos:
Äußerer Blitzschutz:
Der äußere Blitzschutz dient dazu, die bauliche Anlage und vor allem Menschen vor den Auswirkungen von direkten Blitzeinschlägen zu schützen. Die äußere Blitzschutzanlage besteht aus Fangeinrichtungen, Ableitungen und einer Erdungsanlage.
Innerer Blitzschutz:
Durch Blitzentladungen und Blitzeinschläge können elektronische Geräte und Betriebsmittel empfindlich gestört bzw. mitunter vollkommen zerstört werden. Für die Errichtung eines Überspannungsschutzsystems sind z.B.: Haupt- & Niederspannungsverteilungen, Telefonsysteme, EDV-Systeme, SAT-Anlagen & Antennen sowie Alarmanlagen durch geeignete, koordinierte Überspannungsschutzbauteile zu schützen.
Prüfintervalle für Blitzschutzanlagen:
- Explosions- und feuergefährdete Bereiche und Objekte: 1x pro Jahr
- Bauten für größere Menschenansammlungen,, Industrie, Gewerbe: mind. alle 3 Jahre
- Wohngebäude mit mehr als 3 Wohneinheiten, Reihenhäuser: mind. alle 5 Jahre
- Wohngebäude bis 3 Wohneinheiten: mind. alle 10 Jahr
LINKLISTE:
Homepage Blitzschutz.at / Blitzschutz Nemetz e.U
OIB-Richtlinie 4 (Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit) Baurecht Österreich
Allgemeine Richtlinien und Merkblätter – Verband österr. Blitzschutzunternehmen
Dehn.at – Hersteller Blitzschutzanlagen
Blitzschutzleitfaden – Deutschland PDF
Blitzschutzleitfaden – Österreich PDF
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1 Bewertung on “Blitzschutz Nemetz e.U.”
Markus ist zwar leider während der Arbeiten kurzfristig ausgefallen, aber dafür konnte er nichts. Er hat uns in Folge sogar bei anderen Arbeiten geholfen und ist ein guter Freund geworden. Danke Markus!