Die TERRAGON Vermessung ZT-GmbH ist ein im Bereich Vermessung und Liegenschaftsconsulting tätiges Unternehmen. Es ist jeder Häuslbauer und Liegenschaftseigentümer gut beraten seine Grundgrenzen feststellen zu lassen. Die exakte Definition der Grundstücksgrenzen wird Kataster genannt und er dient zum verbindlichen Nachweis der Grenzen. Die Linien werden von dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen angelegt. Die Vermessung verläuft unter einem streng reglementierten Verfahren. Die bestimmten Grenzen werden in der „digitalen Katastralmappe (DKM)“ notiert. Derzeit ist nicht einmal 1/6 der Grundstücke im Grenzkataster eingetragen. Dabei ist zu unterscheiden, dass der Grundsteuerkataster nur zur Veranschaulichung der Lage und Steuerbemessung dient. Grenzstreitigkeiten sind vor Gericht auszutragen, vorausgesetzt, es ist kein Eintrag in den Grenzkataster erfolgt! Alle Grundstücke in Österreich sind prinzipiell im Grundsteuerkataster eingetragen. Nur im Grenzkataster eingetragene Grundstücksverhältnisse sind rechtsverbindlich.
Dipl. Ing. Michael Scherr und Dipl. Ing. Stefan Lederbauer haben uns in Puchberg betreut. Ohne den beiden wäre es schwierig geworden, immerhin mussten wir rund 200m2 vom Grundstück abtreten. Begründung: Die Straße an einem Teil des Grundstückes ist zu schmal (Für heutige Verhältnisse). Baut man nicht, passiert in der Regel nichts, aber durch unsere Einreichung mussten wir in Folge abtreten. Und für den Verhandlungsspielraum und die korrekte Abwicklung haben wir das Ziviltechniker-Büro beauftragt. Hier arbeiten rund 25 hochspezialisierte Mitarbeiter und 3 Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (Zivilgeometer) an immerhin 3 Standorten.
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1 Bewertung on “Terragon-Vermessung ZT-GmbH”
Kompliment an die Herren Stefan Lederbauer und Michael Scherr, 2 hochspezialisierte Ingenieurkonsulenten und doch so unkompliziert. Noch dazu so ziemlich die sympathischsten Menschen, die wir auf unserer Baustelle getroffen haben. TOPTOPTOP!!! Leute lasst Euch unbedingt Eure Grundgrenzen sichern, der Grundsteuerkataster ist rechtlich NICHT bindend! Ihr müsst in den Grenzkataster!