Unser Bürgermeister in Puchberg ist eine Autorität, so soll es ja auch sein. Ist aber nicht immer so. Ein Bürgermeister ist in der Regel die 1. Instanz, nicht nur für Fragen der Bauordnung, ausgenommen in Wien, da ist das die MA 37 oder in Städten mit eigenem Statut, da ist es auch der Magistrat. Die 2. Instanz ist dann in Niederösterreich der Gemeindevorstand oder Stadtrat.

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Der Applaus ist des Schauspielers Lohn, unserer sind öffentliche Berichte und Anerkennung zur gegenständlichen Sanierung des Gebäudes aus 1968! Wir zeigen was möglich ist und trimmen dieses Haus auf „Energieautark“! Wir haben uns gegen den Abbruch und für die Sanierung des Altbestandes entschieden. Das hatte ideele aber auch wirtschaftliche Gründe. Ideel, weil der Gebäudealtbestand Aufmerksamkeit verdient hat, wirtschaftlich, weil wir zwar praktisch alles am Haus abbrechen, aber der verbleibende Rohbau mit 800 Euro je m2 immer noch einen Wert aufweist.

Immerhin sollen in Österreich noch rund 13% der Kategorie B/C/D angehören. Rund 3% sollen weder WC noch Wasserinstallation in der Wohnung haben. Der Anteil renovierungsbedürftiger Einheiten ist immer noch groß! Von rund 3,3 Millionen* Hauptwohnsitzen sind cirka…

18% vor 1919
8,6% 1919 bis 1944
12,6% 1945 bis 1960
32,3% 1961 bis 1980
13% 1981 bis 1990 und
14,9% 1991 oder später

errichtet worden. Es gibt also offenbar noch viel zu tun.

Und während die Neubautätigkeiten massiv zurückgehen, wird sich die Bauwirtschaft wieder stärker in Richtung Sanierung und Renovierung verlagern. (*Quelle Statistik Austria, Zählung 2001)

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Bei einem Bauvorhaben werden unzählige Baumaschinen, Geräte und Werkzeuge benötigt. Und das nicht nur für Eigenleistungen! Auch Handwerker und Baufirmen schaffen sich aufgrund der hohen Anschaffungskosten nicht alle Geräte an, sie leihen sie sich. 

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